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   BVerwG, 14.04.1981 - 7 B 204.80   

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https://dejure.org/1981,4538
BVerwG, 14.04.1981 - 7 B 204.80 (https://dejure.org/1981,4538)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.1981 - 7 B 204.80 (https://dejure.org/1981,4538)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 1981 - 7 B 204.80 (https://dejure.org/1981,4538)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Bildung von Zwischennoten bei der Bewertung einzelner Prüfungsarbeiten - Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Juristen in Baden-Württemberg - Bestimmtheitsanforderungen an eine Verordnungsermächtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1981 - 7 B 204.80
    Was die Vereinbarkeit der Ermächtigung mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG angeht, so ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, daß eine landesrechtliche Ermächtigungsnorm zwar nicht unmittelbar an dieser nur für den Bereich der Bundesgesetzgebung geltenden Verfassungsbestimmung zu messen ist, daß aber auch der Landesgesetzgeber im Hinblick auf seine Bindung an den Gewaltenteilungsgrundsatz (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) den Rahmen abgeleiteter Normsetzung durch die Exekutive im Gesetz vorzeichnen und berechenbar machen muß, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (BVerfGE 34, 53 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [60]; 41, 251 [265 f.]; Beschluß vom 25. November 1980 - 2 BvL 7/76 - [BayVBl. 1981, 176 f.]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in Anwendung dieses Grundsatzes die Ermächtigung des § 93 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Richtergesetzes - HRiG - vom 19. Oktober 1962 (GVBl. I S. 455) für verfassungsgemäß erachtet (BVerfGE 34, 52 [61 f.]).

  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1981 - 7 B 204.80
    Was die Vereinbarkeit der Ermächtigung mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG angeht, so ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, daß eine landesrechtliche Ermächtigungsnorm zwar nicht unmittelbar an dieser nur für den Bereich der Bundesgesetzgebung geltenden Verfassungsbestimmung zu messen ist, daß aber auch der Landesgesetzgeber im Hinblick auf seine Bindung an den Gewaltenteilungsgrundsatz (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) den Rahmen abgeleiteter Normsetzung durch die Exekutive im Gesetz vorzeichnen und berechenbar machen muß, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (BVerfGE 34, 53 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [60]; 41, 251 [265 f.]; Beschluß vom 25. November 1980 - 2 BvL 7/76 - [BayVBl. 1981, 176 f.]).
  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1981 - 7 B 204.80
    Was die Vereinbarkeit der Ermächtigung mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG angeht, so ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, daß eine landesrechtliche Ermächtigungsnorm zwar nicht unmittelbar an dieser nur für den Bereich der Bundesgesetzgebung geltenden Verfassungsbestimmung zu messen ist, daß aber auch der Landesgesetzgeber im Hinblick auf seine Bindung an den Gewaltenteilungsgrundsatz (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) den Rahmen abgeleiteter Normsetzung durch die Exekutive im Gesetz vorzeichnen und berechenbar machen muß, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (BVerfGE 34, 53 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [60]; 41, 251 [265 f.]; Beschluß vom 25. November 1980 - 2 BvL 7/76 - [BayVBl. 1981, 176 f.]).
  • BVerwG, 07.12.1976 - 7 B 157.76
    Auszug aus BVerwG, 14.04.1981 - 7 B 204.80
    Das bedarf - wie bereits für die vergleichbaren Fälle der gesetzlichen Ermächtigung zum Erlaß einer Ausbildungsordnung für Juristen - JAO - in § 2 des saarländischen Gesetzes Nr. 703 über die Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst vom 9. Februar 1960 (AmtsBl. S. 209) und zum Erlaß einer Verordnung über die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) in Art. 115 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Beamtengesetzes i.d.F. vom 9. November 1970 (GVBl. S. 569) - BayBG - entschieden (Beschlüsse des beschließenden Senats vom 24. März 1976 - BVerwG 7 B 65.75 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 73] und vom 7. Dezember 1976 - BVerwG 7 B 157.76 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 78]) - keiner revisionsgerichtlichen Klärung.
  • BVerwG, 24.03.1976 - 7 B 65.75

    Verfassungsmäßigkeit von Regelung des Prüfungsverfahrens durch Rechtsverordnung -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1981 - 7 B 204.80
    Das bedarf - wie bereits für die vergleichbaren Fälle der gesetzlichen Ermächtigung zum Erlaß einer Ausbildungsordnung für Juristen - JAO - in § 2 des saarländischen Gesetzes Nr. 703 über die Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst vom 9. Februar 1960 (AmtsBl. S. 209) und zum Erlaß einer Verordnung über die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) in Art. 115 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Beamtengesetzes i.d.F. vom 9. November 1970 (GVBl. S. 569) - BayBG - entschieden (Beschlüsse des beschließenden Senats vom 24. März 1976 - BVerwG 7 B 65.75 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 73] und vom 7. Dezember 1976 - BVerwG 7 B 157.76 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 78]) - keiner revisionsgerichtlichen Klärung.
  • BVerwG, 15.01.1993 - 6 B 45.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Voraussetzung für

    In seinem Beschluß vom 14. April 1981 (BVerwG 7 B 204.80 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 146) hat das Bundesverwaltungsgericht im einzelnen unter Erläuterung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dargelegt, daß die in § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (JAGBW) vom 18. Mai 1971 enthaltene Ermächtigung eine bundesverfassungsrechtlich ausreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage zum Erlaß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Juristen in Baden-Württemberg ist.
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